Im Folgenden findest Du eine Mischung aus der Story, einem Sack voll Internetrecherche und der Meinung, die wir uns diesbezüglich gebildet haben. Beachtet, dass diese Aussagen nicht durch einen Rechtsanwalt überprüft wurden!

Das Ende zuerst

Die Hambrücker Band "Sixpack" gibt es seit dem 27.02.2009 nicht mehr. Zumindest werden die sechs Hobbymusiker aus Hambrücken und Karlruhe nicht mehr unter diesem Namen auftreten oder werben. Nun steht die Band namenlos da. Da "Band ohne Namen" schon belegt ist, sind sie dringend auf der Suche nach einem neuen Namen. Alle Leser sind herzlich aufgefordert bis zum 31.03.2009 (Stichtag wegen Artikel im Willi 04/2009 bis zum 30.04.2009 verlängert) einen originellen, einmalige Namen an unsere Kontaktadresse (siehe Band) zu senden. Ist Ihr Name der zukünftige Bandname, so gewinnen sie ein Konzert der neuen Band in Ihrem Wohnzimmer oder auf einer Party - dieser Auftritt wird dann quasi eine "Name-Release-Party".


S..pack is dead

Die Story

Wir schreiben das Jahr 2005. Sechs Hobbymusiker aus Hambrücken und Karlsruhe sitzen zusammen und entscheiden gemeinsam Musik zu machen - ohne Vertrag, ohne Formalkram, alles nur aus Spass an der Musik. Alle stehen mit beiden Beinen im Berufsleben, haben Familie, Kinder und daneben noch andere Hobbies. Sie sind sich deshalb einig über einen unregelmäßigen Proberhythmus alle 5-6 Wochen und maximal eine handvoll Gigs im Jahr. Einen Gesellschaftervertrag schließen sie für ihr Vorhaben nicht ab. Gesagt, getan. Beim nächsten Treffen findet sich schnell der Name Sixpack. Sie sehen zwar, dass es schon eine Vielzahl Bands mit dem gleichen Namen gibt. Diese sind aber nicht im direkten Umfeld tätig und haben wahrscheinlich den gleichen geschichtlichen Hintergrund - sie sind sechs Leute und wollen Spaß haben, ohne damit berühmt zu werden. Die Proben beginnen, sie spielen ihre Gigs und sind einfach nur glücklich sich gefunden zu haben.

27. Februar 2009 - Schluss mit der Idylle! Sascha Knodel, Kontaktperson von Sixpack, bekommt ein Schreiben mit dem Hinweis, dass Sixpack die Markenrechte der Rock-Cover-Band Sick's Pack verletze und eine Unterlassungserklärung unterschreiben soll mit der Konsequenz sich unverzüglich umzubenennen. Schnell war die ganze Band informiert und in Aufruhr versetzt. Das kann doch nicht sein. Die Internet-Recherche und ein Anruf beim Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) brachte die Ernüchterung, Frustration, Wut,... Einen Anwalt zu konsultieren hätte € 225,- gekostet. Dafür waren nicht genügend finanzielle Mittel in der Bandkasse. Und letztendlich existiert Sick's Pack "schon" seit 2002.

Aber all das nützt nichts! Es gilt nach vorne zu sehen und die Namensaufgabe als Chance zu betrachten.

Die Rechtslage

Gemäß § 3 Abs. 1 Markeng "können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden."

Eine Marke kann durch Eintragung im Markenregister des DPMA durch die Benutzung oder Bekanntheit (Erwerb von Verkehrsgeltung) entstehen.

Prinzipiell kann man alles als Marke eintragen lassen. Geprüft werden vom DPMA lediglich die absoluten Schutzhindernisse wie z.B. produktbeschreibenden Charakter, Ordnungs- oder Sittenwidrigkeit, staatliche Hoheitszeichen usw. Nur in seltenen Fällen wird geprüft ob die einzutragende Marke den Rechten Dritter entgegensteht.   

Waren werden für Dienstleistungsklassen (Leitklasse) registriert. Die Anmeldegebühr dafür beträgt 300,- € für drei Waren- und Dienstleistungsklassen.

Im besagten Fall bezieht sich das Markenrecht auf Leitklasse 41 Erziehung, Ausbildung, Unterhaltung, sportliche und kulturelle Aktivitäten. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass das Anmelden der Marke auch in anderen Klassen Sinn macht, um z.B. T-Shirts zu bedrucken (25 Bekleidungsstücke), Tonträger (9), Musikinstrumente(15) oder Papierwaren (16) zu schützen

Die Existenz von identischen oder ähnlichen Marken wird beim Eintragungsverfahren nicht berücksichtig. Daher ist vor der Anmeldung eine Markenrecherche empfehlenswert.

Denn oft verletzten schon ähnliche Namen die Rechte existierender Marken. ähnlichkeit kann durch schriftbildliche, phonetische,  begriffliche oder bildliche  Gegebenheiten enstehen.

So entschied z.B. der Bundesgerichtshof dass das amerikanische Budweiser Bier in Deutschland nicht unter der Bezeichnung "American Bud" vertrieben werden darf, da es der älteren Marke Bit zu sehr ähnelt.

Mögliches Vorgehen

Vor der Namensgebung

Es ist soweit. Ihr habt Eure Band gegründet und eine hervorragenden, passenden Namen gefunden. Es kann los gehen. Ihr produziert Domain, Flyer, Plakate, Backdrop, alles was einer Band von heute mit vertretbarem finanziellen Aufwand erlaubt ist. Doch STOP! ihr habt eine Frage noch nicht beantwortet. Gibt es schon eine Band mit Eurem Namen? Eine Internet Recherche über Google bringt keinen Treffer. Und ihr habt Euch auch nicht Metallica oder Bon Jovi genannt. Einen weiteren Schritt solltet ihr noch unternehmen. Eine Recherche über das Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA). Unter http://www.dpma.de/marke/recherche/index.html lässt sich das einfach durchführen. Nichts gefunden, dann könnt ihr erst mal durchatmen und weitermusizieren.

Nach der Abmahnung

Gab es Euch schon nachweisbar vor der anderen Band? Wenn ja, dann habt ihr zumindest rechtlich die Möglichkeit Euren Bandnamen weiterzuführen und Eure Gigs in dem Umfeld zu spielen, in dem ihr in der Vergangenheit schon aktiv wart. Seit ihr noch keine deutsche Größe, so dürft ihr es unter diesem Namen auch nicht mehr werden. Falls ihr schon deutschland-weit bekannt seid, könnt ihr die Marke anfechten. Aber welcher Musiker hat darauf schon Lust!? Eine CD könnt ihr unter diesem Namen jedenfalls nicht mehr herausbringen.

Wir sollen eine Unterlassungserklärung unterschreiben

Eine Unterlassungserklärung ist ein Vertragsangebot. Nach dem Unterzeichnen gilt "Vertrag ist Vertrag". Deshalb solltet ihr in der Regel keine vorgefertigte Unterlassungserklärung der Gegenseite unterschreiben. Das wäre ein Schuldeingeständnis egal ob ihr schuldig oder unschuldig seid. Dafür gibt es im Web modifizierte Unterlassungserklärungen oder noch besser holt Euch rechtlichen Beistand, falls ihr das Geld dafür habt. Ihr könnt zwar dafür sorgen, dass Flyer, Plakate und auch Homepage aufgeräumt werden, aber das Internet vergisst nie und deshalb werdet ihr dort irgendwelche Spuren hinterlassen - ohne es zu wollen.

Zusammenfassung
Im Falle "Sixpack" scheint das Markenrecht der Band Sick's Pack durch sehr viele wortähnliche Bands "Sixpack", "Sixpac", "Sixpäck" oder "6Pac" verletzt. über eine Internet-Recherche findet man innerhalb kurzer Zeit dutzende Bands mit einem phonetisch ähnlichen Namen. Die Zahl der "betroffenen" Bands wird republikweit bei über 100 liegen. Ob das ganze ein geschickter Schachzug zur Abzocke ist, wird sich noch herausstellen. Bleibt nur zu hoffen, dass darunter sehr viele "alte Bands" sind (mit Gründung vor 2002), ohne Ambitionen bundesweit aufzutreten und mit der dicken Haut den Namen auch beibehalten zu wollen. Sie wären damit zumindest im Recht und könnten im Ernstfall Sick's Pack ihren Namen sogar streitig machen. 

Allen neuen und auch existierenden Bands ist an dieser Stelle zu raten ihren Namen zu recherchieren. Mittlerweile ist die Recherche nach vorhandenen Bandnamen über das Internet relativ einfach geworden. Für den deutschen Raum empfiehlt es sich auf jeden Fall die Markenrechte über das DPMA zu prüfen. Findet ihr keine Band mit Eurem Namen, dann bewahrt Euch alle Dokumente, die belegen, wann ihr unter diesem auftgetreten seid. Ambitionierten Bands mit der Vision eigene CDs vertreiben zu lassen sei empfohlen sich Ihren Bandnamen als Marke schützen zu lassen. Damit lassen sich Abmahnungen, Werbemittel- und CD-Vernichtung vermeiden. Nur damit könnt ihr nachhaltig sicherstellen, dass ihr für 10 Jahre und länger innerhalb Deutschlands die Rechte an diesem habt. Solange wie sich keine ältere Band findet, die dagegen Widerspruch einlegt.

Nachtrag

(1) Sick's Pack droht mit Abmahnung, falls Unterlassungserklärung nicht bis zum 16.03.2009 unterschrieben wird 
Angebot mit Nebenwirkungen

  • Versteckte Kosten durch Vernichtung von Flyern, Plakaten, T-Shirts, Caps, ... (in unserem Fall ~ 300,- €) 
    und natürlich die Erstellung der neuen Werbemedien (nochmal 300,-€)

  • Die mitgeschickte Unterlassungserklärung verpflichtet zu Zahlung von 10000,- € bei Zuwiderhandlung
    Bemerkung: Keiner hat das Internet oder seine Fans mit ihren T-Shirts unter Kontrolle 

Richtig ist, dass Sick's Pack auch gleich durch einen Rechtsanwalt hätte abmahnen lassen können. Dabei gäbe es aber vor Gericht viele offene Punkte zu klären

  • Alle Bands, die nachweislich schon vor 2002 existierten, genießen Namensschutz (Nachweis z.B. durch Werbplakat, Gema-Rechnung, Internet-Seite,…) Und damit zumindest ein Anrecht in ihrem bisherigen Umfeld weiterhin unbehelligt auftreten können. Die Anzahl älterer Bands ist nicht unerheblich!

  • Für jeden "Einzelfall" muß geprüft werden, ob der Bandname Sixpack wirklich die Wort-Bildmarke "Sick's Pack" verletzt. Die Betonung liegt dabei auf Wort-Bild.

  • Sick's Pack riskiert damit erhebliche Kosten durch Rechtsstreitigkeiten, die sie selbst zu tragen haben 

  • Es gibt eine unentdeckte Dunkelziffer, die nur schwer im Internet zu finden sind. In unserem weiteren Umfeld gibt es noch zwei weitere Sixpacks.

  • Gab es hier mangelnde Recherche Seitens Sick's Pack oder nahmen sie die ähnlichkeit billigend oder gar in böser Absicht in Kauf

  • Handelt es sich in diesem Fall gar um eine Art Massenabahnung (zwar habt ihr alle Bands individuell angeschrieben, aber das gleich massenweise)

Nachbesserung durch Sick's Pack (siehe Gästebuch) - Unter bestimmten Umständen könnt ihr den Namen behalten. 

  •  Comedy oder A-Capella sind wohl bei Nachfrage akzeptierte Ausnahmen, von dieser Sorte Sixpacks habe ich bisher nur zwei im Internet gesehen!
    Bemerkung: Rechtlich gesehen kann Sick's Pack diese "Gunst" jederzeit widerrufen. 

(2) Sick's Pack Kommunikationsstil 

  • Die mitgeschickte Unterlassungerklärung und Androhung ist nicht "friedvoll" 

  • In der Kommunikation nennt Chris viele Fakten. Seine sarkastisch, bitteren Bemerkungen könnte er aber für sich behalten.

  • 6 Monate Widerspruchsfrist bei DPMA - Das checken nur spezialisierte Rechtsanwälte oder jemand der selbst eine Marke eintragen will.

  • Richtig ist, dass wahrscheinlich nur eine Metallica-Coverband auf den Bandnamen "Metallicoo" kommt.
    Richtig ist aber auch, dass es keine 100 Metallicoos oder Metallicas vor Metallica gab. Sick's Pack's Beispiel schreibt leider Geschichte

  • Sick's Pack zensiert ihre Gästebucheinträge, d.h. Einträge erscheinen verzögert oder gar nicht 

Weiterführende Links (nur eine Auswahl)

www.abmahnwelle.de

www.musik-und-recht.de

www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de

oder unter www.google.de - Abmahnung, Unterlassungserklärung, ...

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